Wir halten für Selbstzahler spezielle lymphologische Pauschalangebote bereit.
Das Ödemzentrum bietet ineinandergreifende Behandlungen unter einem Dach.
Die umfassende Behandlung wird durch eine angeschlossene Ambulanz (Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung), ein hochspezialisiertes Sanitätshaus und ein Lehrinstitut zur Ausbildung von Lymphdrainagetherapeuten gesichert (Wittgensteiner Lehrinstitut).
Die überschaubare Größe und die persönliche Betreuung werden von den Rehabilitanden sehr geschätzt.
Für Einzelzimmer wird kein Zuschlag erhoben.
Liebe Patientinnen und Patienten,
das Thema, welches uns gesellschaftlich beschäftigt wie kein anderes, ist die derzeitige Coronavirus-Pandemie. Diese wird von uns als eine der größten gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen der letzten Jahre angesehen.
Der Schutz unserer Patienten, ihrer Familien und unserer Mitarbeitenden hat für uns höchste Priorität. Aus dem Grunde sind einige Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus unabdingbar.
Gemäß einer Vereinbarung der Bundes- und Landesregierungen wurde am 16.03.2020 entschieden, dass alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Beachtung der gestiegenen Anforderungen geöffnet bleiben.
Wir bewerten die Lage bezüglich geplanter Aufnahmen auf der Basis aktueller Informationen jeden Tag neu. Dabei folgen wir den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und befolgen die Anweisungen der Bundes- und Landesregierung sowie des zuständigen Gesundheitsamtes.
Die Klinikleitung, der Hygienebeauftragte Arzt und die Hygienefachkraft stehen im ständigen Dialog miteinander und ergreifen tagesaktuell ggf. weitere Maßnahmen zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden.
Unabdingbare Voraussetzung sind Ihre ehrlichen Antworten auf die Fragen unserer Patientenaufnahme – das ist Ihre Verantwortung gegenüber Ihren Mitpatienten und unseren Mitarbeitern.
Nach dem derzeitigen Stand der Lage steht Ihrer lymphologischen Behandlung in der Klinik nichts im Wege.
Vollständigkeitshalber möchten wir zum Schluss auf Folgendes hinweisen:
Ihre Rehabilitationsmaßnahme könnte jederzeit abgebrochen werden, sofern es die gesundheitspolitische Lage erfordert. Einzelne Kostenträger haben uns bereits informiert, dass Sie im Falle einer vorzeitigen Beendigung eine Rehabilitationsmaßnahme großzügig neu bewilligen!
Nach Abwägung aller Argumente ist es Ihre Entscheidung.
Die Klinikleitung
Vom 30. März 2020
(1) Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, vollstationäre Einrichtungen der Pflege und Wohnformen der Eingliederungshilfe, besondere Wohnformen im Sinne des SGB XII sowie ähnliche Einrichtungen haben die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Coronaviren zu erschweren, Patienten, Bewohner und Personal zu schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen.
(2) In den Einrichtungen nach Absatz 1 sind Besuche untersagt, die nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen (insbesondere im Zusammenhang mit einer rechtlichen Betreuung) erforderlich sind. Die Einrichtungsleitung soll Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (z.B. auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten).
(2a) Bewohner und Patienten der in Absatz 1 genannten Einrichtungen dürfen diese Einrichtungen jederzeit unter der Beachtung der Regelungen dieser Verordnung verlassen. Dabei dürfen sie jedoch nur von anderen Bewohnern, Patienten oder Beschäftigten der Einrichtung begleitet werden und nur mit diesen Personen zielgerichtet oder intensiv Kontakt haben. Wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein zielgerichteter oder intensiver Kontakt außerhalb der Einrichtung auch mit anderen Personen bestand, müssen die Bewohner und Patienten anschließend für einen Zeitraum von 14 Tagen den nahen Kontakt mit anderen Bewohnern und Patienten in der Einrichtung unterlassen….
Auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung findet sich hier ein ausführlicher Fragen-Antworten-Katalog mit allgemeinverständlichen Aussagen zum Coronavirus.
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/
Robert-Koch-Institut
https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
https://www.mags.nrw/
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